Das Regionalmanagement berät Sie von der Produktidee bis zur Vorbereitung der Antragunterlagen und unterstützt Sie bei der Einreichung des Antrages bei der Bewilligungsbehörde. 

Um eine LEADER- Förderung zu erhalten, muss man als Antragssteller*in ein zweistufiges Verfahren durchlaufen. Im ersten Schritt überprüfen das Regionalmanagement und die Gremien der LAG die Eignung des Vorhabens für eine Förderung. Wenn das Projekt befürwortet wird, kann der/die Vorhabensträger*in einen Antrag auf Fördermittel bei der dafür zuständigen Bewilligungsstelle im Landratsamt stellen.

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Wann kann ein Vorhabens-Antrag eingereicht werden?

Zunächst sollten Sie ein Konzept für Ihr Projekt entwickeln, welches den Zielen und Prioritäten des „Silbernen Erzgebirge“ LEADER- Programms entspricht. Ihr Projekt sollte dazu beitragen, die ländliche Entwicklung zu fördern, die Wirtschaft zu stärken, die Gemeinschaft zu festigen oder die Lebensqualität in der Region zu verbessern. 

 

Wie geht es nach der Vorhabens Auswahl durch die Region weiter?

Mit dem „positiven Votum“ durch die Region kann der Antrag auf Fördermittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei dem zuständigen Landratsamt (Bewilligungsbehörde) eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das Programm “Internet Antragstellung Förderung” und ist demzufolge ausschließlich online möglich. Voraussetzung dafür ist eine Betriebsnummer, die der Antragsteller nach der positiven Auswahl in der Region beantragt oder aus vorherigen Fördermaßnahmen vorliegen hat. Weitere Hinweise und Anlagen zum Förderantrag, sowie den Zugang zur digitalen Antragstellung finden Sie im Förderportal des Freistaates Sachsen.

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