Kleinprojekte

Am 18. April 2019 gab das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft den Startschuss für das Programm "Regionalbudgets im ländlichen Raum". Damit eröffnet sich für die LEADER-Regionen in Sachsen die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel zur Förderung von Kleinprojekten in ihren Regionen zu beantragen.
Mit diesen Geldern soll eine aktive und eigenverantwortliche Entwicklung der ländlichen Regionen unterstützt werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung (RL LE/2014) im Freistaat Sachsen.

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung der Ziele unserer LEADER-Entwicklungsstrategie dienen. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen.

Die Aufrufe für das Regionalbudget sind beendet!

Achtung!

Kofinanzierung von Projekten mit Hilfe kommunaler Mittel

Laut Rahmenantrag für Letztempfänger bei der LAG erklären die Antragsteller für das Projekt keinen Förderantrag in einem anderen Programm gestellt zu haben. Das gilt auch für die Kofinanzierung durch die Kommune. Vorhabenbezogene (zweckgebundene) Zuwendungen von Kommunen können deshalb nicht auf den Eigenanteil angerechnet werden. Diese zweckgebundenen Zuwendungen/Spenden verringern entsprechend die Fördersumme.
Zuwendungen oder Spenden, die nicht zweckgebunden sind, können jedoch durchaus zur Finanzierung der Eigenanteile oder zur Vorfinanzierung genutzt werden.

Vorsteuerabzugsberechtigung

Ist ein Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt dürfen die Gesamtkosten des Gesamtprojektes maximal 16.806,72 € netto betragen. Damit beträgt der maximale Zuschuss 13.445,38 € bei 80 % Fördersatz.